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ContiKfz-Sachverständiger

Kurzbewertung

Nicht jeder Schaden braucht ein ausführliches Gutachten. Bei kleineren Schäden genügt oft ein Kurzbewertung, das die Reparaturkosten nachvollziehbar belegt.

Welche Form sinnvoll ist, hängt von der Schadenhöhe und davon ab, wer den Schaden bezahlt. Das besprechen wir, bevor Kosten entstehen.

Typische Fälle

  • Kratzer, Dellen und kleinere Blechschäden
  • Parkschäden und Bagatellschäden
  • Schäden, bei denen Sie die Reparatur selbst abrechnen möchten

Wer bezahlt das Gutachten?

Sind Sie unverschuldet in den Unfall geraten, trägt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Sie dürfen den Sachverständigen selbst wählen – auch wenn die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter anbietet.

Bei sehr kleinen Schäden (Bagatellschaden) wird ein vollständiges Gutachten oft nicht erstattet. Dann reicht meist ein Kurzbewertung. Das klären wir vorab am Telefon.

Unfall gehabt? Rufen Sie mich an.

Oder schicken Sie mir Fotos vom Schaden per WhatsApp. Ich melde mich bei Ihnen.

sv@kfz-conti.de

Lieber schriftlich? Schaden über das Formular melden.