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ContiKfz-Sachverständiger

Unfallgutachten

Nach einem Unfall entscheidet das Gutachten, was Ihnen ersetzt wird. Ich stelle den Schaden an Ihrem Fahrzeug unabhängig fest – gewissenhaft, unabhängig und verlässlich.

Das fertige Gutachten schicke ich an Ihren Rechtsanwalt oder an die Versicherung zur Schadensregulierung.

Gerade erst passiert? Dann hilft Ihnen die Checkliste „Unfall – was tun?“ durch die nächsten Schritte.

Was im Gutachten steht

  • Reparaturkosten, kalkuliert mit SilverDAT
  • Merkantile Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert – entscheidend bei Totalschaden
  • Reparaturdauer und Nutzungsausfall bzw. Mietwagenklasse
  • Fotodokumentation des Schadens

Wer bezahlt das Gutachten?

Sind Sie unverschuldet in den Unfall geraten, trägt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Sie dürfen den Sachverständigen selbst wählen – auch wenn die Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter anbietet.

Bei sehr kleinen Schäden (Bagatellschaden) wird ein vollständiges Gutachten oft nicht erstattet. Dann reicht meist ein Kurzbewertung. Das klären wir vorab am Telefon.

Was Sie bereithalten sollten

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Daten des Unfallgegners: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung
  • Falls vorhanden: Unfallbericht, eigene Fotos, Aktenzeichen der Polizei

Unfall gehabt? Rufen Sie mich an.

Oder schicken Sie mir Fotos vom Schaden per WhatsApp. Ich melde mich bei Ihnen.

sv@kfz-conti.de

Lieber schriftlich? Schaden über das Formular melden.